Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2026
Sonstiges
15.07.2025
Sonstiges
08.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2024
Sonstiges
16.05.2024
Sonstiges
26.04.2024
Eröffnungen
30.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
13.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.10.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2020
05.05.2020
Neueintragungen